Nach Lebkuchen und Glühwein ist uns allen gerade sicher nicht zu mute. Trotzdem: Die „Schonunger Weihnacht“ kommt schneller als uns lieb ist. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, damit pünktlich am zweiten Adventsonntag die weitläufige Budenstadt wieder ihre Pforten öffnet. Gemeinsam mit Ihnen ist es uns in den vergangenen Jahren erfolgreich gelungen, den Markt weiter zu entwickeln und neue Maßstäbe zu setzen. Viele neue Standbetreiber konnten hinzugewonnen werden. Dabei wurde gleichzeitig ein ansprechender Mix aus Bastel- bzw. Handwerksangeboten und Bewirtungsständen erreicht.

Weihnachtsmärkte gibt es zwischenzeitlich überall: Gäste und Besucher suchen aber mehr als nur Lebkuchen- und Glühweinduft. Wir wollen, entgegen dem üblichen Adventskommerz, mit unserem Konzept Emotionen wecken und Erlebnisse schaffen. Auf einzigartige Weise verbinden wir Tradition und Moderne nicht nur mit unserer außergewöhnlichen Lichttechnik. Eingebettet zwischen neuem Rathaus, historischer Grobesmühle und denkmalgeschütztem Bahnhof, der geschichtsträchtigen Bogenbrücke und dem Kulturzentrum Alte Kirche, dem kleinen Flüsschen Steinach, den Bachgärten und dem am Main liegenden Alban-Park bieten wir ein Weihnachtswunderland.

Von traditionell bis modern hält auch das Bühnenprogramm für kleine wie auch große Gäste allerhand bereit. Kein Eintritt, dafür aber viele Wege, den Markt hautnah zu erleben: Per Zug, Bus oder Privat-Pkw können Besucher uns im Handumdrehen erreichen. Dabei sind es nur wenige Schritte vom Großparkplatz hin zum Markt. Jetzt liegt es an Ihnen, ob Sie auch 2024 zu einer gelungenen „Schonunger Weihnacht“ beitragen wollen.

Da die Standplätze limitiert sind bitten wir Sie das beigefügte Anmeldeformular so bald wie möglich, spätestens aber bis zum 15. Oktober 2024, verbindlich auszufüllen und geben es bei der Gemeindeverwaltung (Marktplatz 1, 97453 Schonungen, E-Mail: gemeinde@schonungen.de) ab.

Anmeldeformular

Teilnahmebedingungen

Lebensmittelrechtliche Auflagen

(Gemäß neuer Vorgabe durch das Landratsamt Schweinfurt weisen wir daraufhin, dass jeder Standbetreiber, der alkoholische Getränke ausschenkt, ab diesem Jahr eine eigene Gestattung im Ordnungsamt beantragen muss. Auskunft erhalten Sie bei Frau Keicher, 09721/7570-128)

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