Baustellen im Gemeindegebiet
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist.
Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet
Ortsbezeichnung | Zeitraum | Grund/Anlass | Beeinträchtigung |
Löffelsterz
Schöpferwiese |
11.03.-
30.04.2025 |
Kanalbau-maßnahme | Vollständige Sperrung der Fahrbahn |
Schonungen
Am Hainisch / Buchental |
11.11.-
28.03.2025 |
Erneuerung der Treppenanlage | Halbseitige Sperrung der Fahrbahn; Vollständige Sperrung der Treppe |
Schonungen
Steigerwaldblick 14 – 16 |
20.01.-
24.01.2025 |
Errichtung eines Fertighauses | Halbseitige Sperrung der Fahrbahn |
Schonungen
Schaftrieb 12 |
10.12.-
10.03.2025 |
Freihaltung der Baumaßnahme | Aufstellung von Haltverboten |
Schonungen
Hofheimer Straße 47 – 49 |
16.12.-
30.04.2025 |
Halteverbot Bereich Bushaltestelle | Verkehrssicherung entlang der Straße |
Marktsteinach
Zum Kolben 1 |
19.12. –
31.01.2025 |
Rohrbruch | Verkehrssicherung im Grünstreifen |
Für Rückfragen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungsamt@schonungen.de