Baustellen im Gemeindegebiet

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist.

Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet.

Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet

Ortsbezeichnung Zeitraum Grund/Anlass Beeinträchtigung
Löffelsterz

Schöpferwiese

11.03.-

30.04.2025

Kanalbau-maßnahme Vollständige Sperrung der Fahrbahn
Schonungen

Am Hainisch / Buchental

11.11.-

28.03.2025

Erneuerung der Treppenanlage Halbseitige Sperrung der Fahrbahn; Vollständige Sperrung der Treppe
Schonungen

Steigerwaldblick 14 – 16

20.01.-

24.01.2025

Errichtung eines Fertighauses Halbseitige Sperrung der Fahrbahn
Schonungen

Schaftrieb 12

10.12.-

10.03.2025

Freihaltung der Baumaßnahme Aufstellung von Haltverboten
Schonungen

Hofheimer Straße 47 – 49

16.12.-

30.04.2025

Halteverbot Bereich Bushaltestelle Verkehrssicherung entlang der Straße
Marktsteinach

Zum Kolben 1

19.12. –

31.01.2025

Rohrbruch Verkehrssicherung im Grünstreifen

Für Rückfragen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungsamt@schonungen.de

 

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