1. Änderung Bebauungsplan „Schonungen Süd“ mit integrierter Grünordnung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schonungen Süd“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Schonungen der Gemeinde Schonungen zwischen der Bahnlinie Bamberg–Rottendorf und der St 2447. Nördlich begrenzt die Jahnstraße den Geltungsbereich. Ein Teilbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tiefer Graben“ wird im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schonungen Süd“ aufgrund der Verschiebung der Ver- und Entsorgungsfläche überplant.

Die Bauflächen sollen als Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden.

Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Errichtung von Fertigungshallen der Firma Spezial Maschinenfabrik-Schonungen-GmbH, die Ansiedlung einer Apotheke sowie eines Drogeriemarktes und die Anpassung der Bauleitplanung an die bereits erfolgte Belegung des Bauleitplangebietes.

Entsprechend der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB kann der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom 14.09.2022 bis 30.09.2022 bei der Gemeinde Schonungen, Bauamt, Zimmer 19, 1. Stock, Marktplatz 1, 97453 Schonungen während der allgemeinen Dienststunden sowie im Internet unter https://schonungen.de/ eingesehen werden.

Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Schonungen, 02.09.2022

gez. Rottmann, 1. Bürgermeister

Downloads:
Begründung 1. Änderung Gewerbegebiet Schonungen Süd

Planzeichnung 1. Änderung Gewerbegebiet Schonungen Süd