Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplanes „Bayerhöfer Straße“, Gt. Waldsachsen, Gemeinde Schonungen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB; 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bayerhöfer Straße“ beschlossen.

Die Aufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Ziffer 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Das Planungsgebiet liegt am südöstlichen Rand der bebauten Ortslage von Waldsachsen. Das Gelände fällt nach Norden. Es umfasst Teilbereiche des Anwandweges Fl.-Nr. 151, sowie Teilbereiche der Grundstücke Fl.-Nr. 924 und 896/1. Diese Grundstücke wurden bisher landwirtschaftlich genutzt. Im Norden wird der Geltungsbereich von der Südgrenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 154 und 154/1 begrenzt. Das Grundstück Fl.-Nr. 154/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obstbaumwiese“. Südlich und östlich des Planungsgebiets liegt die freie Feldflur. Im Westen begrenzt die Bayerhöfer Straße das Gebiet. In ca. 400m Entfernung verläuft die Bundesstraße B 303.

Entsprechend der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB kann der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom 12.09.2022 bis 28.09.2022 bei der Gemeinde Schonungen, Bauamt, Zimmer 19, 1. Stock, Marktplatz 1, 97453 Schonungen während der allgemeinen Dienststunden sowie im Internet unter https://schonungen.de/ eingesehen werden.

Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

Schonungen den 02.09.2022

gez. Rottmann, 1. Bürgermeister

Bpl-Waldsachsen-Süd-26-7-2022 (002)

BAYERHÖFER STRASSE Begründung