Gemäß § 12 Abs. 2 der Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 5. April 2005 (GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, sind die Bodenrichtwerte nach ihrer Ermittlung einen Monat lang bei den Kommunen öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwertliste und die Bodenrichtwertkarten für das Gebiet der Gemeinde Schonungen sind im Rathaus, 1.OG Bauamt zur Einsicht ausgehängt.
Die Bodenrichtwertkarte ist demnächst für alle über das Geoportal Bayern (http://www.Bodenrichtwerte.Bayern.de) bzw. die Homepage des Landkreises Haßberge abrufbar.
Nähere Erläuterungen zur Anwendung der Richtwertkarte und des Online-Auskunftsportals entnehmen Sie bitte der Bodenrichtwertliste.
Es besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse auch außerhalb des Auslegungszeitraumes von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).