Gemäß § 13 Absatz 4 WPG wird der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schonungen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme vor Ort im Rathaus, (Marktplatz 1, 97453 Schonungen, 1. Stock, Bauamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Fachverbände sowie sonstige interessierte Stellen haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben.

Stellungnahmen können bis zum 30.04.2026 schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden an:

Gemeinde Schonungen

Bauamt Wärmeplanung

Marktplatz 1

97453 Schonungen
E-Mail: bauamt@schonungen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 13 Abs. 4 WPG.

Wir danken für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung an der zukünftigen Wärmeversorgung in Schonungen.

Download: Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung – Gemeinde Schonungen


Förderkennzeichen: 67K29043
Thema: KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Großgemeinde Schonungen
Link: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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