Abgabepflichtige Bürger/innen, die der Gemeinde (noch) kein gültiges SEPA Mandat erteilt haben (sog. „Barzahler“), bitten wir folgende Zahlungstermine zu beachten:
01.07.2026 Grundsteuer A und B Jahreszahler
Wir bitten alle Barzahler um rechtzeitige Überweisung.
Wenn Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen wollen, benötigen wir ein gültiges SEPA Lastschriftmandat (schriftlich mit Originalunterschrift) von Ihnen. Die Gemeindekasse bucht dann die fälligen Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ab. Sie ersparen sich damit evtl. Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei verspäteten Zahlungen der Steuern oder Abgaben laut Gesetz zu erheben sind.
Den entsprechenden Vordruck für die Abbuchungsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) finden sie auf unserer Homepage. Gerne können wir Ihnen diesen auch zusenden. Rufen Sie uns einfach an!
Für weitere Fragen, auch zu den Vorteilen des Abbuchungsverfahrens, steht Ihnen gerne unsere Gemeindekasse (Frau A. Stock Tel.: 09721/7570-221, Frau G. Schuler Tel.: 09721/7570-220) oder Steuerverwaltung (Frau S. Schuler Tel.: 09721/7570-215, Frau C. Ullrich 09721/7570-216, Frau L. Schmitt Tel.: 09721/7570-214) zur Verfügung.
