Aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheides Ihres zuständigen Finanzamtes wurden die Grundsteuerbescheide 2025 erstellt und verschickt. Das Finanzamt hat Ihre eingereichten Unterlagen bearbeitet und uns auf digitalem Wege die Daten zukommen lassen.
Sollten Unstimmigkeiten festzustellen sein, bitten wir Sie nachfolgende Fälle zu unterscheiden:
- Höhe und Art der Grundsteuermessbeträge ⇒ Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt
- Zahlungspflichtiger, Fälligkeiten und Zahlweg ⇒ Hierfür stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung
Von Nachfragen zum Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt bitten wir abzusehen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages keine Auskünfte erteilen können. Außerdem sind wir an die uns vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge gebunden.
Widersprüche gegen die Festsetzung der Grundsteuer bei den Gemeinden – wegen falscher Angaben bei der Grundsteuererklärung – werden daher keinen Erfolg haben.
Es ist von großer Bedeutung, dass alle Angaben in den Steuererklärungen richtig sind. Zu beachten und maßgebend sind die Erläuterungen in den Formularen der Finanzverwaltung.
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > “Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Aktuell besteht durch die neue Grundsteuerreform ein hohes Arbeitsaufkommen. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann.