Aufgrund des Ablaufs der Pachtperiode verpachtet die Gemeinde Schonungen ab Herbst 2022 in der Gemarkung Waldsachsen folgende landwirtschaftliche Flächen (Änderungen vorbehalten!):

 

Fl.Nr.              Flurbezeichnung           Nutzungsart       Größe (qm)

248                 Am Sportplatz                      Wiese             ca.   3.040

385 Tfl.          Brüllerwiese                         Wiese             ca.   5.000

430/1 Tfl.       An der Marktst. Str.             Acker              ca.   3.980

482 Tfl.          An der Marktst. Str.             Wiese             ca.   7.500

682/8              Nähe Abersf. Str.                 Wiese             ca.   4.669

682/11           Nähe Abersf. Str.                 Acker              ca.   3.140

688/15           Stöckig                                  Acker              ca.   5.013

719 Tfl.          Breit                                       Wiese             ca.      100

785 Tfl.          Heckenschlag                     Acker              ca.   7.737

877/2              Bucher Straße                     Wiese             ca.   3.772

950/1              Heiligenholz                         Acker              ca.   1.806

 

Die angegebenen Flächengrößen (lt. Kataster) können von der tatsächlich bewirtschaftbaren Fläche abweichen.

Die landwirtschaftlichen Grundstücke in Schonungen werden auf 9 Jahre bis zum 30.09.2031 verpachtet.

Allgemeine Bedingungen für das künftige Pachtverhältnis:

  1. Die Düngung mit Klärschlamm und das Aufbringen von Tier- bzw. Fleisch-/Knochenmehl ist verboten, ebenso das Ausbringen von Gen-Saatgut bzw. der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Gen-Substrat, außerdem die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat. Ein Verstoß gegen dieses Verbot zieht die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und ggf. Haftpflichtansprüche nach sich. Eine Entschädigung wirtschaftlicher Einbußen durch die Gemeinde ist hierbei ausgeschlossen.
  2. Die Pächter von Grünland sind verpflichtet, die von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schweinfurt empfohlenen „Pflegerichtlinien“ einzuhalten, soweit solche Flächen nicht anderweitig in spezielle Kultur- und Landschaftspflegeprogramme aufgenommen werden.
  3. Der Pächter erklärt, dass er über den tatsächlichen Zustand des Pachtgrundstückes, wie evtl. Einschränkungen, Nutzungsmöglichkeiten, Bewirtschaftungsgrößen sich informiert hat und dass die tatsächliche Bewirtschaftungsfläche von der angegebenen Katasterfläche abweichen kann (z. B. wegen Waldüberwuchs, Heckenüberwuchs, Verschiebung von Anwandwegen, Notwegen etc.)
  4. Soweit Grenzsteine entfernt oder verändert werden, erfolgt die erforderliche Neuvermessung bzw. Abmarkung auf Kosten des Pächters. Der ordnungsgemäße Zustand der Grenzsteine bei Pachtbeginn wird durch den Pächter anerkannt.
  5. Eine vorzeitige Kündigung seitens der Gemeinde ist jederzeit möglich, wenn die Fläche für öffentliche Zwecke (z. B. Kauf- und Tauschgeschäfte) benötigt wird.

Die öffentliche Pachtversammlung findet am Donnerstag, 28.07.2022 um 17 Uhr im Öffentlichkeitsraum des alten Rathauses Waldsachsen, Marktsteinacher Straße 6, statt. Aus Hygieneschutzgründen wird empfohlen, zumindest eine OP-Maske zu tragen.

Der Zuschlag erfolgt in der Regel an den Meistbietenden annehmbaren Bewerber. Die Gemeinde Schonungen behält sich vor, im Einzelfall den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn kein annehmbares Pachtgebot vorliegt.

Für evtl. bestehende Rückfragen steht Ihnen Herr Mantel (2. Stock, Zi.Nr. 25, Tel. 09721/7570-213) gerne zur Verfügung.