Aufgrund des Ablaufs der Pachtperiode verpachtet die Gemeinde Schonungen ab Herbst 2022 in der Gemarkung Waldsachsen folgende landwirtschaftliche Flächen (Änderungen vorbehalten!):
Fl.Nr. Flurbezeichnung Nutzungsart Größe (qm)
248 Am Sportplatz Wiese ca. 3.040
385 Tfl. Brüllerwiese Wiese ca. 5.000
430/1 Tfl. An der Marktst. Str. Acker ca. 3.980
482 Tfl. An der Marktst. Str. Wiese ca. 7.500
682/8 Nähe Abersf. Str. Wiese ca. 4.669
682/11 Nähe Abersf. Str. Acker ca. 3.140
688/15 Stöckig Acker ca. 5.013
719 Tfl. Breit Wiese ca. 100
785 Tfl. Heckenschlag Acker ca. 7.737
877/2 Bucher Straße Wiese ca. 3.772
950/1 Heiligenholz Acker ca. 1.806
Die angegebenen Flächengrößen (lt. Kataster) können von der tatsächlich bewirtschaftbaren Fläche abweichen.
Die landwirtschaftlichen Grundstücke in Schonungen werden auf 9 Jahre bis zum 30.09.2031 verpachtet.
Allgemeine Bedingungen für das künftige Pachtverhältnis:
- Die Düngung mit Klärschlamm und das Aufbringen von Tier- bzw. Fleisch-/Knochenmehl ist verboten, ebenso das Ausbringen von Gen-Saatgut bzw. der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Gen-Substrat, außerdem die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat. Ein Verstoß gegen dieses Verbot zieht die fristlose Kündigung des Pachtvertrages und ggf. Haftpflichtansprüche nach sich. Eine Entschädigung wirtschaftlicher Einbußen durch die Gemeinde ist hierbei ausgeschlossen.
- Die Pächter von Grünland sind verpflichtet, die von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schweinfurt empfohlenen „Pflegerichtlinien“ einzuhalten, soweit solche Flächen nicht anderweitig in spezielle Kultur- und Landschaftspflegeprogramme aufgenommen werden.
- Der Pächter erklärt, dass er über den tatsächlichen Zustand des Pachtgrundstückes, wie evtl. Einschränkungen, Nutzungsmöglichkeiten, Bewirtschaftungsgrößen sich informiert hat und dass die tatsächliche Bewirtschaftungsfläche von der angegebenen Katasterfläche abweichen kann (z. B. wegen Waldüberwuchs, Heckenüberwuchs, Verschiebung von Anwandwegen, Notwegen etc.)
- Soweit Grenzsteine entfernt oder verändert werden, erfolgt die erforderliche Neuvermessung bzw. Abmarkung auf Kosten des Pächters. Der ordnungsgemäße Zustand der Grenzsteine bei Pachtbeginn wird durch den Pächter anerkannt.
- Eine vorzeitige Kündigung seitens der Gemeinde ist jederzeit möglich, wenn die Fläche für öffentliche Zwecke (z. B. Kauf- und Tauschgeschäfte) benötigt wird.
Die öffentliche Pachtversammlung findet am Donnerstag, 28.07.2022 um 17 Uhr im Öffentlichkeitsraum des alten Rathauses Waldsachsen, Marktsteinacher Straße 6, statt. Aus Hygieneschutzgründen wird empfohlen, zumindest eine OP-Maske zu tragen.
Der Zuschlag erfolgt in der Regel an den Meistbietenden annehmbaren Bewerber. Die Gemeinde Schonungen behält sich vor, im Einzelfall den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn kein annehmbares Pachtgebot vorliegt.
Für evtl. bestehende Rückfragen steht Ihnen Herr Mantel (2. Stock, Zi.Nr. 25, Tel. 09721/7570-213) gerne zur Verfügung.