Langjähriger Rechtsstreit entschieden
Das neue Jahr beginnt mit einer echten Sensationsmeldung. Schonungen gewinnt einen viel beachteten Gerichtsprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland in finaler Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Fall, der an „David gegen Goliath“ erinnert.
Dahinter steckt ein jahrelanger Rechtsstreit um die Kosten für die Beseitigung einer Ölverschmutzung des Mains bei Ottendorf durch die Schonunger Feuerwehr. Es könnte eine Richtungsentscheidung für viele weiterer ähnlicher Prozesse in ganz Deutschland sein.
Der Vorfall ereignete sich am 23. Mai 2015, als eine Mineralölverunreinigung auf dem Mainwasser nahe der Schleuse bei Ottendorf festgestellt wurde. Der Verursacher der Gewässerverunreinigung konnte trotz Recherche nicht mehr ermittelt werden. Schonungen machte die nach Maßgabe ihrer Feuerwehr-Gebührensatzung berechneten Kosten in Höhe von 6.842,59 Euro durch Leistungsbescheid gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung geltend. Bekanntlich handelt es sich beim Main um eine Bundeswasserstraße. Die Rechtsauffassung des Bundes allerdings war, dass das Flussbett zwar der Bundesrepublik gehöre, das Gewässer als solches allerdings in der Eigenverantwortung der Kommune liegt. Für Bürgermeister Stefan Rottmann und die Gemeinde Schonungen ein seltsames Rechtsverständnis.
Letztlich folgte ein langwieriger Rechtsstreit, weil die Bundesrepublik keine Zuständigkeit und letztlich keine Haftung sah. Vertreten wurde Schonungen durch den Fachanwalt Martin Schaut aus Würzburg, der sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert hatte. Auch für ihn war der Fall ungewöhnlich. „Wir haben von Anfang an auf Kostenersatz gepocht!“, erklärt Bürgermeister Stefan Rottmann. Schonungen leiste einen großen Beitrag zum Gewässerschutz und hält nicht zuletzt ein neues Feuerwehrboot und ausgebildete Bootsführer vor, obwohl es sich beim Main um eine Bundeswasserstraße handelt. „Es ist uns wichtig, den Main mit seinen ökologisch wertvollen Buchten sauber zu halten und bei Unglücken und Havarien schnell und effektiv zu handeln!“, erklärt Bürgermeister Stefan Rottmann. Er lobte das schnelle eingreifen der Feuerwehrkameraden: Nicht nachvollziehbar sei allerdings, dass der Bund sich jahrelang weigerte die Kosten für den Feuerwehreinsatz zu übernehmen. Dies zeige einmal mehr, dass viele Aufgaben und Kosten ohne Rechtsgrundlage auf die Kommunen abgewälzt werden. Gerade für die Großgemeinde Schonungen mit 9 Feuerwehren bedeute der Unterhalt der Feuerwehrhäuser und des Fuhrparks ein enormer finanzieller Kraftakt, der durch Land und Bund mehr gewürdigt werden müsse.
Am Samstag, den 03. Mai 2025 findet wieder ein Blaulichttag im Schonunger AlbanPark von 13-17 Uhr statt. Gerade in den letzten Jahren hat die Großgemeinde enorm viel investiert in den Bau neuer Feuerwehrhäuser und die Anschaffung von Einsatzfahrzeugen, technischem Gerät und persönlicher Schutzausrüstung. Die neuen Fahrzeuge werden dann der Öffentlichkeit vorgestellt – dazu gehört auch das neue Feuerwehrboot. Nach Verkündung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgerichts ging es für Verwaltung, Feuerwehr, Bürgermeister und Anwalt nochmal an Bord des Schonunger Feuerwehrboots. Nach der Zugtaufe soll übrigens nun am 17. Mai 2025 um 14 Uhr, ebenfalls im AlbanPark die Bootstaufe stattfinden.
Das Foto zeigt von links bei einer Übungsfahrt mit dem neuen Feuerwehrboot der Großgemeinde Schonungen Geschäftsleiter Gerald Schmidt, Stellv. Kommandant Tobias Doile, Rechtsanwalt Martin Schaut, Bürgermeister Stefan Rottmann, Ordnungsamtsleiter Jan Hußlein, Feuerwehrvorsitzender Hermann Doile und Kreisbrandmeister Thomas Eberl. (Fotos Thomas Wittmann)
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