Diese Regeln gelten Rückbau der Vorfahrtsbeschilderung in Mainberg und Marktsteinach

In vielen Wohngebieten wird der Verkehr mit Tempo-30-Zonen beruhigt.

Auch in Schonungen und allen Ortsteilen sind diese 30er-Zonen eingerichtet und bekannt.

Welche besonderen Vorschriften es hier gibt hier?

  • Tempo-30-Zonen beruhigen in Wohngebieten den Verkehr
  • Kennzeichnung nur am Anfang und am Ende der Zone
  • Als Vorfahrtsregelung gilt rechts vor links

Tempo-30-Zonen haben sich in vielen Wohngebieten etabliert. Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer. Die Rechtsgrundlage dazu findet man in § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie kommen nur abseits von Hauptverkehrsstraßen in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In Tempo-30-Zonen gelten einige besondere Regeln.

Tempo-30-Zone: Diese Vorschriften gelten hier

Eine Besonderheit ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt: Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1, am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante 274.2. An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt. Gelegentlich wird auf der Straße eine weiße „30“ aufgebracht. Von Auto- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Genau hier kommt es in der Praxis öfter zu Missverständnissen.

Als Vorfahrtsregel gilt rechts vor links.

Die aktuell noch vorhandenen Vorfahrtsbeschilderungen werden in den Tempo-30-Zonen Zug um Zug deinstalliert. An einigen markanten Stellen in Mainberg bleibt die Beschilderung bestehen.

Um die Verkehrsteilnehmer in diesen Zonen zu sensibilisieren, werden nach Abbau dieser Beschilderung übergangsweise die Beschilderung „Hier gilt rechts vor links“ aufgestellt werden.

Wir bitten um besondere Beachtung, gegenseitige Rücksicht vor allem auf Radfahrer, Fußgänger und Kinder im Straßenverkehr.

Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

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