Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der Trög“ beschlossen. Diese wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Ziffer 1 BauGB ohne Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 481, Gemarkung Abersfeld.

Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom

07.10.204 bis 06.11.2024

bei der Gemeinde Schonungen, Bauamt, Zimmer 19, 1. Stock, Marktplatz 1, 97453 Schonungen während der allgemeinen Dienststunden sowie im Internet unter  https://schonungen.de/aktuelles/ oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Stellungnahmen sollen elektronisch über­mittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Schonungen, den 04.10.2024

gez. Rottmann, 1. Bürgermeister

 

Begründung Einbeziehungssatzung

Plan

Bericht

 

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