Weitere Fortschritte beim Haushaltskonsolidierungskonzept
Schonungen lässt Friedhofs- und Kanalgebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband neu kalkulieren
Schonungen kommt seiner Verpflichtung zur Überarbeitung und Anpassung des Haushaltskonsolidierungskonzepts weiter nach. Im Rat wurden in der jüngsten Sitzung mit der Friedhofsgebührenkalkulation, der Kanalgebührenkalkulation und der Hundesteuer einer der letzten offenen Bausteine betrachtet, beraten und mit großen Mehrheiten verabschiedet.
Dass Schonungen erst vor wenigen Tagen die Nachricht erhielt, weitere beachtliche 1,7 Millionen Euro aus dem Stabilisierungshifle-Fonds zu bekommen, stellte sicherlich noch einen weiteren Motivationsschub im Rat dar, erklärt Bürgermeister Stefan Rottmann. Die Großgemeinde überzeugte den Verteilerausschuss des Freistaats Bayern einmal mehr mit einer überzeugenden Bewerbung und erhielt als einzige Kommune im Landkreis die begehrten Mittel: Insgesamt flossen so in jüngster Zeit alleine aus diesem Fördertopf Zuweisungen von über 7 Millionen Euro, verbunden allerdings mit der klaren Erwartungshaltung, dass Schonungen an seinem Haushaltskonsolidierungskonzept festhält.
Gerade bei den Friedhofsgebühren hat es zuletzt auch Vermerke der überörtlichen Rechnungsprüfung gegeben, da in diesem Bereich eine große Kostenunterdeckung herrscht, die zulasten nachfolgender Generationen gehe. Zuletzt hat der Rat nun den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beauftragt, die Kosten und damit Gebühren der Friedhöfe neu zu kalkulieren. Obwohl das Friedhofswesen eine kostendeckende Einrichtung sei, ergebe sich eine weit überdurchschnittliche Unterdeckung.
Dies hänge wiederum auch mit der ungünstigen Friedhofs- bzw. Kostenstruktur zusammen: „Im Rat besteht Konsens, die Friedhöfe in unseren Ortsteilen dauerhaft weiter zu betreiben, auch wenn dies bedeutet, neun Aussegnungshallen/Leichenhallen, etliche Hektar individuelle Friedhofsflächen, mit all‘ ihrer Infrastruktur (Zäune, Wege, Mauern, Abfallbehälter, Wassertröge, Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen…) zu unterhalten.“, erklärt Bürgermeister Stefan Rottmann. Die Friedhöfe in den Orten seien identitätsstiftend, ein wichtiger Treffpunkt, Ort der Trauer und Erinnerung an Angehörige. Deswegen beabsichtige der Rat in die Friedhöfe in den nächsten Jahren größere Investitionen zu tätigen, um auf den fortschreitenden Wandel im Bestattungswesen zu reagieren. Aufgrund der langen Ruhefristen der Gräber und den individuellen Begebenheiten und Rahmenbedingungen in den einzelnen Friedhöfen, erfordere die Neukonzeptionierung und Umsetzung von Maßnahmen Geduld und Ausdauer.
Andererseits gelte es auch die Verpflichtungen und Auflagen, die im Zusammenhang mit Zuweisungen in Millionenhöhe stehen, konsequent zu erfüllen, erklärt Rottmann. Eine Anpassung der Friedhofsgebühren sei unausweichlich, damit waren sich alle Räte einig. Schließlich votierte das Gremium dafür, künftig eine Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren zu erreichen und damit die Grabgebühren für neue Grabbelegungen bzw. Verlängerungen ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Bisher laufende Grabbelegungen bleiben hiervon unberührt. Rottmann dankte in dem Zusammenhang der Friedhofsverwaltung aber auch dem Kämmereiteam für die geleistete Ausarbeitung.
Auch die Kanal- und Abwassergebühren wurden in den Blick genommen: Anlass war hierzu, dass der 3-jährige Kalkulationszeitraum ausgelaufen ist. Auch hier wurden Experten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes mit der Neuberechnung der Gebühren betraut. Analog wie im Friedhofswesen gelten bei der Abwasserbeseitigung von Gesetzes wegen eine Kostendeckungspflicht.
Für das kommende Jahr werde mit einem Gebührenaufkommen bei der Schmutzwasserbeseitigung mit 753.937,- Euro und beim Niederschlagswasser mit 202.695,- Euro gerechnet. Prognostiziert wird ein jährliches Abwasseraufkommen von 291.700 Kubikmeter. Trotz der massiven Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe in das Abwassersystem in den letzten Jahren können die Gebühren dank einer vorausschauenden und sparsamen Mittelbewirtschaftung und der bereits vereinnahmten Beiträge stabil und vergleichsweise niedrig gehalten werden. Die Schmutzwassergebühr beträgt so weiterhin unverändert 2,93 €/m³ und auch die Niederschlagswassergebühr bleibt unangetastet bei 0,35 €/m² je Jahr. Unterm Strich zeigten sich alle Räte zufrieden mit der Abwasserwirtschaft der Großgemeinde.
Bei der Hundesteuer ergebe sich nur eine vergleichsweise geringe Anpassung: Diese wurde nach vielen Jahren von 45,- Euro auf 50,- Euro angehoben. Die Kampfhundesteuer erhöht sich von 300,- Euro auf 350,- Euro. Damit liege Schonungen im landkreisweiten Vergleich im Mittel.