Für die Abfallentsorgung ist ausschließlich der Landkreis Schweinfurt zuständig.
Bei Fragen:
zur Abfallbeseitigung: | Landratsamt Schweinfurt Tel. 0 97 21 / 55-546 |
zur Müllgebührenverwaltung: | Landratsamt Schweinfurt Tel. 0 97 21 / 55-553 |
Rest- und Biotonne: | Fa. SUEZ, Bergrheinfeld Tel. 0 97 21 / 4 73 21 51 |
Papiertonne: | Fa. SUEZ, Bergrheinfeld Tel. 0 97 21 / 4 73 21 51 |
gelbe Tonne/gelber Sack, Metall- und Dosencontainer: | Fa.Veolia Umweltservice GmbH & Co.KG, Bergrheinfeld Tel. 09721 7917-13 kostenlose Hotline: 0800 1836 542 |
Glas-Container: | Fa. Knettenbruch + Gurdulic Tel. 0 93 23 / 93 870 – 0 |
Häckselmaterial
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt hat folgendes mitgeteilt:
Uns ist bekannt, dass es nach der Frühjahrs- und Herbsthäckselaktion wegen der zunehmenden Mengen an Häckselmaterial verstärkt Probleme mit dem Absatz des gehäckselten Strauchschnitts gibt. Eine längere Lagerung des Häckselgutes ist jedoch aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedenklich.
Versuche haben gezeigt, dass die energetische oder landwirtschaftliche Verwertung des Häckselmaterials kostengünstiger ist als die Kompostierung. Deshalb werden künftig in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit unterschiedliche Verwertungswege angestrebt. Das Verladen vor Ort muss weiterhin von den Gemeinden organisiert werden.
Um auf die Dauer eine günstige Entsorgung des Häckselmaterials ohne Zuzahlung für die Gemeinde sicherstellen zu können, weist das Landratsamt Schweinfurt nochmals darauf hin, dass nur Strauchgut (=sog. holziger Gartenabfall) angenommen werden darf. Grüngut, Erde und sonstige Störstoffe, die den holzigen Gartenabfällen „beigemischt“ sind, machen eine (kostengünstige) energetische Verwertung unmöglich.
Das Aufsichtspersonal für die gemeindliche Häckselgutdeponie ist angewiesen, aus diesem Grund künftig noch verstärkt auf die Zusammensetzung des angelieferten Häckselmaterials zu achten. Im Interesse des Erhalts unserer gemeindlichen Häckselgut-Deponie und somit im Interesse aller Bürger bitten wir herzlich darum, dass nur solche Gartenabfälle angeliefert werden, die nicht über die Biotonne oder den eigenen Gartenkompost entsorgt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bauschutt und Erdaushub
Das Deponierecht hat sich aufgrund einer EU-Richtlinie geändert, sodass die endgültige Stilllegung der gemeindlichen Bauschuttdeponien zum 15.07.2009 erfolgte.
Im Hinblick auf eine feststellbare Zunahme illegaler Bauschuttablagerungen in jüngster Zeit weist das Landratsamt Schweinfurt Sachgebiet 42 -Umweltamt- auf Folgendes hin:
Der Abriss bzw. Rückbau von Gebäuden unterliegt zunächst den baurechtlichen Vorgaben. Unabhängig davon sind dabei immer die technischen, sicherheitsrechtlichen und insbesondere abfallrechtlichen Maßgaben zu beachten. Dazu liegt im Landratsamt Schweinfurt insbesondere folgendes Informationsmaterial vor:
– „Abbruch – kein Problem?“ – Information für Bauherren, Planer und Unternehmer Herausgeber LfU- Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit- Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagbauten Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Von einem beauftragten Abbruchunternehmen kann in der Regel die Kenntnis allereinzuhaltenden Vorschriften erwartet werden. Es empfiehlt sich deshalb, den Abriss eines Gebäudes und die ordnungsgemäße Entsorgung des Bauschutts und aller Bauabfälle vom Fachmann durchführen zu lassen. Der Bauherr haftet zunächst in jedem Fall für den beim Abbruch entstehenden Abfall und seine ordnungsgemäße Entsorgung. Im Einzelfall wird deshalb auch empfohlen, vor dem Abbruch die Bausubstanz auf mögliche Belastungen untersuchen zu lassen. Wenn z. B. bei kleineren Abrissmaßnahmen die Durchführung in privater Eigenleistung beabsichtigt ist, wird dringend darauf hingewiesen, sich rechtzeitig vorher bei den zuständigen Stellen des Landratsamtes Schweinfurt, wie Bauamt, Umweltamt oder Abfallwirtschaft beraten zu lassen. Die Beseitigung von Bauschutt hat grundsätzlich nur am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle, Bergrheinfeld als zugelassener Abfallbeseitigungsanlage zu erfolgen. Die Verwertung von Bauschutt als „Auffüllmaterial“ ohne eine vorherige ordnungsgemäße Behandlung in einer zugelassenen Bauschuttrecyclinganlage ist ebenso unzulässig wie die Zwischenlagerung von Bauschutt außerhalb von genehmigten Plätzen. Informationen über die Bauschuttrecyclingunternehmen im Landkreis Schweinfurt erteilt Ihnen das Umweltamt (Tel. 09721/55-588), Fragen zur Abfallbeseitigung beantwortet die Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt (Tel.: 09721/55-546). Auch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung können Zwischenlagermöglichkeiten für Bauschutt erfragt werden. Die unzulässige Ablagerung von Bauschutt in Wegfurchen, in Geländesenken, in Wald und Flur stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar, bei entsprechender Bauschuttmenge oder Bauschuttqualität (z.B. asbesthaltige Baustoffe wie Eternit, Asbestzement) sogar eine Umweltstraftat, die empfindlich geahndet werden kann. Wer unzulässiger Weise Bauschutt auf seinem Grundstück ablagert und „einbaut“, läuft Gefahr, auch noch später für mögliche Umweltgefährdungen (wie z. B. Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen) haftbar gemacht zu werden und mindert dadurch womöglich auch den Wert seines Grundstücks durch die bestehende Altlastenvermutung erheblich.
Deshalb appelliert das Landratsamt Schweinfurt an die Verantwortung der Landkreisbürger, für die ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Bauabbruchabfälle Sorge zu tragen.
Es wird ausdrücklich aufgefordert, jede Beobachtung einer illegalen Abfallentsorgung den Polizeidienststellen Schweinfurt (Tel.: 09721/202-0) bzw. Gerolzhofen (Tel.: 09382/940-0) oder dem Landratsamt Schweinfurt – Umweltamt – (Tel.: 09721/55-582) mitzuteilen.
Das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (Kreismülldeponie) in Bergrheinfeld nimmt kostenpflichtig nicht verwertbare Abfälle an (Tel. 0 97 21 / 388 544-0).
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr (Fr. bis 15.00 Uhr), Sa. 8.00 – 12.00 Uhr