Beglaubigungen
Sie können Zeugnisse oder diverse Bescheinigungen im Bürgerbüro amtlich beglaubigen lassen. Je Beglaubigung fällt eine Gebühr von 5 Euro an. Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenlos. Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) sind im jeweiligen Standesamt zu beantragen (z.B. Eheurkunde beim Heiratsort).
Wohngeld-/Lastenzuschussanträge
Einen Wohngeld-/Lastenzuschussantrag können Sie im Bürgerbüro bekommen. Gerne leiten wir diesen an die Wohngeldstelle im Landratsamt weiter. Bitte füllen Sie ihn hierfür vollständig aus und bringen Sie die nötigen Unterlagen mit, die in Kopie beigelegt werden müssen. Über den aktuellen Stand der Bearbeitung erkundigen Sie sich bitte direkt beim Landratsamt Schweinfurt.
Schwerbehindertenausweis
Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie im Bürgerbüro. Diesen müssen Sie ausgefüllt mit einem Lichtbild an das Zentrum Bayern Familie und Soziales nach Würzburg schicken.
Seit 01.01.2012 ist die Freifahrtberechtigung für schwerbehinderte Menschen ausgeweitet. Freifahrtberechtigt sind Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl. Diese können bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Wertmarke erweben und damit die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.Es können alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn AG bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein allein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke genutzt werden.Im Bereich der anderen Privatbahnen gibt es kein Streckenverzeichnis. Bei diesen Unternehmen gilt die Freifahrtberechtigung für die meisten Strecken. Falls ausnahmsweise keine Freifahrtberechtigung besteht, muss das Bahnunternehmen im Fahrplan ausdrücklich darauf hinweisen. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/