GEMEINDE SCHONUNGEN – RATHAUS

Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass

Personalausweis:

Scheckkartenformat
Online-Funktion
Speicherung der Fingerabdrücke
Qualifizierte elektronische Signatur
Gültigkeit:

bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger: 3 Monate

Gebühren:

bis 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahre: 37,00 Euro
vorläufiger: 10,00 Euro

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres

Nachträgliches Aktivieren

Deaktivieren

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen*)

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

*Ändern der PIN mit eigenem Kartenlesegerät ist jederzeit möglich

Weitere Informationen zum Personalausweis:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

Reisepass:

Speicherung der Fingerabdrücke
(bei Kindern ab 6 Jahre Pflicht)

Gültigkeit:

bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger: max. 12 Monate

Gebühren:

bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 60,00 Euro
vorläufiger: 26,00 Euro
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Zuschlag 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro

Bei Namensänderung aufgrund Heirat ist die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierfür wird bei der Beantragung der Nachweis über die Anmeldung der Eheschließung mit dem Vermerk über den neuen Namen benötigt.

Kinderreisepass:

Unterschrift ab 10 Jahren Pflicht

Gültigkeit:

1 Jahr
max. bis zum 12. Lebensjahr

Gebühren:

Ab 0 Jahren: 13,00 Euro
Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 Euro

Zur Beantragung sind mitbringen:

– 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
– Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Schonungen
– Bisheriges Ausweisdokument
– Bargeld oder EC-Karte zur Bezahlung der Gebühr
– mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Personalausweisantrag unter 16 Jahren
– mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Reisepassantrag unter 18 Jahren

Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.

Zur Abholung sind mitzubringen:

– Bisheriges Ausweisdokument
– Evtl. Vollmacht
– Evtl. Zustimmungserklärung

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