GEMEINDE SCHONUNGEN – RATHAUS

Fischerscheine

Fischerscheine auf Lebenszeit

Diesen erhalten Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres mit bestandener Fischerprüfung, oder wer in den Jahren von 1961 bis 1970 nachweislich befugt gefischt hatte und bis 31.12.1998 mindestens einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung erworben hat.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Fischerprüfung beträgt 12 Jahre.
Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung des Fischereischeins wie folgt bezahlt werden:

Einmalzahlung auf Lebenszeit:

Lebensalter bei Zahlung Fischereiabgabe EURO Gebühr bei Erst
-erteilung EURO
Gesamt bei Ersterteilung EURO (bei Verlän-gerung) EURO gesamt (bei Verlängerung) EURO
14 – 22 300,– 35,– 335,– 5,– 305.–
23 – 27 288,– 35,– 323,– 5,– 293,–
28 – 32 256,– 35,– 291,– 5,– 261,–
33 – 37 224,– 35,– 259,– 5,– 229,–
38 – 42 192,– 35,– 227,– 5,– 197,–
43 – 47 160,– 35,– 195,– 5,– 165,–
48 – 52 128,– 35,– 163,– 5,– 133,–
53 – 57 96,– 35,– 131,– 5,– 101,–
58 – 62 64,– 35,– 99,– 5,– 69,–
63 – 67 32,– 35,– 67,– 5,– 37,–

Hinweis:

Wer bei Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Abgabepflicht befreit. Es muss nur die Gebühr von 35,– EURO bezahlt werden.

Für behinderte Personen, die unter die Freistellungsregelung fallen, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50 % der allgemein zu zahlenden Beträge. Für Jugendliche gibt es keine Ermäßigung.

Bei Bezahlung für fünf aufeinanderfolgende Jahre kostet der Fischerschein auf Lebenszeit:

bei Erstausstellung Fischereiabgabe Gebühr gesamt
ab dem 18. Lj. 40,– EURO 35,– EURO 75,– EURO
für Jugendliche ab dem 14. Lj. 20,– EURO 35,– EURO 55,– EURO
Bei Verlängerung 40,– EURO 5,– EURO 45,– EURO

Jugendfischereischein:
(gültig bis zum 18. Lebensjahr)
für Jugendlich, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr, vollendet haben.

Der Schein wird stets für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt, sodass eine Verlängerung entfällt.

Lebensalter bei Zahlung Betrag EURO
 
Fischereiabgabe Gebühr Gesamtbetrag
10 – 14
10,– 5,– 15,–
15
7,50 5,– 12,50
16
5,– 5,– 10,–
17
2,50 5,– 7,50

Der Jugendfischereischein kann auch Jugendlichen mit Fischerprüfung, auf ausdrücklichen Wunsch, erteilt werden. Er gilt dann jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der einen Fischereischein besitzt, trotz Prüfung. Bei Beantragung eines solchen Scheines muss der Antragsteller (Jugendlicher+ Eltern) darauf hingewiesen werden.

Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne bestandene Fischerprüfung können einen Jahresfischereischein erhalten. Es können bis zu drei Zeiträume eingetragen werden, in denen der Jahresfischereischein nach Wahl des Antragstellers tatsächlich gültig sein soll. Diese Zeiträume müssen vollständig innerhalb des Jahres ab Ausstellung des Fischereischeines liegen und dürfen insgesamt nicht länger als drei Monate sein. Die Fischereiabgabe hierfür beträgt EURO 15,–, die Gebühr EURO 7,50.

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