GEMEINDE SCHONUNGEN – RATHAUS

Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass

Personalausweis:

Scheckkartenformat
Online-Funktion
Speicherung der Fingerabdrücke
Qualifizierte elektronische Signatur
Gültigkeit:

bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger: 3 Monate

Gebühren:

bis 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahre: 37,00 Euro
vorläufiger: 10,00 Euro

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres

Nachträgliches Aktivieren

Deaktivieren

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen*)

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

*Ändern der PIN mit eigenem Kartenlesegerät ist jederzeit möglich

Weitere Informationen zum Personalausweis:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

Reisepass:

Speicherung der Fingerabdrücke
(bei Kindern ab 6 Jahre Pflicht)

Gültigkeit:

bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger: max. 12 Monate

Gebühren:

bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 70,00 Euro
vorläufiger: 26,00 Euro
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Zuschlag 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro

Bei Namensänderung aufgrund Heirat ist die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierfür wird bei der Beantragung der Nachweis über die Anmeldung der Eheschließung mit dem Vermerk über den neuen Namen benötigt.

Kinderreisepass:

Hinweis:

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
diesem Link.

Unterschrift ab 10 Jahren Pflicht

Gültigkeit:

1 Jahr
max. bis zum 12. Lebensjahr

Gebühren:

Ab 0 Jahren: 13,00 Euro
Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 Euro

Zur Beantragung sind mitbringen:

– 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
– Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Schonungen
– Bisheriges Ausweisdokument
– Bargeld oder Bankkarte zur Bezahlung der Gebühr
– mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Personalausweisantrag unter 16 Jahren
– mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Reisepassantrag unter 18 Jahren

Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.

Zur Abholung sind mitzubringen:

– Bisheriges Ausweisdokument
– Evtl. Vollmacht
– Evtl. Zustimmungserklärung

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