Baustellen im Gemeindegebiet – KW 49
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist.
Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet
Ortsbezeichnung | Zeitraum | Grund/Anlass | Beeinträchtigung |
Schonungen
An der Tann |
07.06.2022- 30.04.2023 |
Neubau der Grundschule | teilweise Beeinträchtigung der Fahrbahn |
Löffelsterz
Löffelsterzer Hauptstraße 11 – 13 |
01.08. –
31.05.2023 |
Arbeiten am Gebäude | Teilweise Sperrung der Fahrbahn |
Marktsteinach
Untere Weinbergsleite 23 |
15.11. –
14.12.2022 |
Arbeiten an der Wasserleitung | Halbseitige Sperrung der Fahrbahn |
Löffelsterz
Am Garten 2 |
22.11. –
31.01.2023 |
Errichtung einer Kabelbrücke | Teilweise Beeinträchtigung für den Verkehr |
Schonungen
Sonnenstraße 5 |
24.11. –
23.12.2022
|
Arbeiten an der Wasserleitung | Halbseitige Sperrung der Fahrbahn |
Schonungen
Hofheimer Str. 11 |
25.11. –
20.12.2022 |
Arbeiten an der Wasserleitung | Halbseitige Sperrung der Fahrbahn |
Schonungen
Schrotberg 57 ggü. Eichenstraße 15 Schulweg 21 Ahornstr. 9 + 11 |
30.11. –
16.12.2022 |
Oberflächen-Wiederherstellung | Halbseitige Sperrung bzw. Sperrung des Gehweges |
Marktsteinach
Zant 1 |
05.12. –
02.01.2023 |
Aufstellung eines Krans | Vollständige Sperrung der Fahrbahn |
Schonungen
Birkenstraße 4 |
13.12. –
16.12.2022 |
Wasserleitungs- und
Kanalbaumaßnahmen |
Halbseitige Sperrung der Fahrbahn |
Für Rückfragen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungsamt@schonungen.de