10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schonungen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. 03. 2023 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB , sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grund­stücke zu „Fläche für Gemeinbedarf – Schule“ geändert werden:

  • Flur-Nrn. 1267, 1268, 1269 und 1392/7, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 1265/1, 1374 und 1392/2 der Gemarkung Schonungen.

Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) vom 07.03.2023 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Planentwurf wird nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.03.2024 in der Zeit vom

Montag den 06.05.2024 – Freitag, den 07.06.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Schonungen unter der Rubrik https://schonungen.de/aktuelles/ zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de)  auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Schonungen, Marktplatz 1, I. Stock, Zimmer Nr. 19, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch über­mittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechts­be­helfs­gesetzes)  ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Schonungen, 03.05.2024

gez.

1. Bürgermeister, Stefan Rottmann

2024-03-05 10. Änderung Flächennutzungsplan frühzeitige Beteiligung

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