GEMEINDE SCHONUNGEN

Breitband-Versorgung im Gemeinebereich

Zweites Breitbandverfahren für den Ortsteil Reichelshof

„Markterkundung“

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Schonungen gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Bekanntmachung (Download siehe unten)

Die Gemeinde Schonungen hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.

Aktuelle Breitbandversorgung mit Festlegung des vorläufigen Ausbaugebietes (Download: schonungenversorgung2.pdf siehe unten)

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei:

Lutz Brückner
Gemeinde Schonungen
Marktplatz 1
97453 Schonungen
Tel.: 0 97 21 / 75 70 – 325
Fax: 0 97 21 / 75 70 – 5325
E-Mail: lutz.brueckner@schonungen.de

„Ergebnis der Markterkundung“

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Schonungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

siehe pdf´s zum Download.

„Bekanntmachung zum Auswahlverfahren“

Die Gemeinde Schonungen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Im Detail wird ein – einstufiges – Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) durchgeführt.

Die Gemeinde Schonungen und die Gemeinde Sennfeld arbeiten interkommunal zusammen.

„Auswahlentscheidung und Kooperationsvertrag“

Die Gemeinde Schonungen hat nach dem Auswahlverfahren eine Entscheidung für die Auswahl des Netzbetreibers im Rahmen der Richtlinien für den Aufbau und Betrieb von Hochgeschwindigkeitsnetzen getroffen. Für die Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber wird der Mustervertrag (Stand 22.01.2015) der Bundesnetzagentur unverändert vereinbart. Nachfolgend können die beiden Dokumente heruntergeladen werden.

Downloads auf dieser Seite:

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