GEMEINDE SCHONUNGEN

Burgerstiftung

Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Zusammenhalt in der Bevölkerung und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger haben in der Großgemeinde Schonungen schon immer einen hohen Stellenwert. Mit 8000 Einwohnern und 81 qkm Fläche gehören wir zu den größten Gemeinden der Region Main-Rhön. Wir alle können auf unsere Heimatgemeinde sehr stolz sein: Schonungen und seine Ortsteile bieten ausgezeichnete Wohn- und Lebensqualität in Stadtnähe und eine tolle Infrastruktur.

Unsere Visionen von einer lebens- und liebenswerten Großgemeinde können wir auch in Zukunft nur gemeinsam umsetzen. Die Großgemeinde und die Sparkasse Schweinfurt haben mit 20.000 Euro den Grundstein für die „Bürgerstiftung Schonungen“ gelegt. Mit unserer Bürgerstiftung können wir Projekte gezielt, unabhängig sowie nachhaltig fördern und unterstützen. Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden: Jeder Euro zählt! Unterstützen Sie Vereine, Organisationen, Institutionen, interessante Vorhaben und ehrenamtliches Engagement in unseren Ortsteilen.

Ihr Stefan Rottmann
1. Bürgermeister

In der Heimat wirken

Die „Bürgerstiftung Schonungen“ ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Großgemeinde Schonungen tätig:

Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Kunst und Kultur
Naturschutz und Landschaftspflege
Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Gesundheit und Sport
Bildung und Ausbildung
Jugend- und Seniorenhilfe
Wohlfahrtswesen
Denkmalschutz und Denkmalpflege

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus sechs Personen, bestehend aus dem 1. Bürgermeister Schonungens, einem Vertreter der Sparkasse Schweinfurt (ohne Stimmrecht) und vier Bürger/innen der Großgemeinde zusammen setzt. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.

Die Bürgerstiftung Schonungen braucht Ihre Unterstützung

Wenn auch Sie sich als Stifter für die „Bürgerstiftung Schonungen“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Großgemeinde Schonungen oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Schweinfurt. Selbstverständlich nimmt die „Bürgerstiftung Schonungen“ nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Schweinfurt:

Konto 21 232 699, BLZ 793 501 01, Verwendungszweck: Bürgerstiftung Schonungen (bitte ab 200,– Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)

Ab einem Betrag von 200,– Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde.

Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Spenden:

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Schonungen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat aus derzeit sieben Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Zustiftung durch Erben: Die Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.

Kontaktmöglichkeiten

Großgemeinde Schonungen
Marktplatz 1, 97453 Schonungen
Telefon 09721 7570-210
Sparkasse Schweinfurt
Stiftungsberatung
Jägersbrunnen 1 – 7, 97421 Schweinfurt
Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Gute Gründe für die Bürgerstiftung Schonungen

Gemeindewohl

Ich kann dauerhaft Projekte in der Großgemeinde Schonungen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

Persönliches Zeichen

Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Großgemeinde Schonungen.

Verantwortung

Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.

Stiftung

Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.

Wirkendes schaffen

Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

Gemeinwohl

Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Großgemeinde oder der Sparkasse Schweinfurt.

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