Einsatzplanung im Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen

In den vergangenen Wochen hat es kaum Niederschläge gegeben. Auch in naher Zukunft wird der erhoffte Niederschlag in größeren Mengen aller Voraussicht nach nicht eintreten. Außerdem sind der Waldbrandindex und der Graslandfeuerindex, ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst, auf einem sehr hohen Niveau (teilweise Stufe 5 von 5).

Dass in einer solchen Situation die Wahrscheinlichkeit von Vegetationsbränden (Wald- und Flächenbrände) wesentlich erhöht ist, zeigen die unterschiedlichen Einsatzszenarien in Teilen Deutschlands. Auch wir haben im Landkreis Schweinfurt viele landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Waldflächen. Um im Fall der Fälle eine Brandausbreitung möglichst schnell einzudämmen, sind die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt vorbereitet. Um den Löscherfolg zu sichern, ist es allerdings erforderlich, dass neben der richtigen Technik und Taktik auch ausreichend Löschwasser in teils abgelegene Gebiete transportiert werden kann. Des Weiteren können vor allem Flächenbrände durch entsprechende Bodenbearbeitungsgeräte sehr gut eingedämmt werden.

Nicht jeder Vegetationsbrand ist sofort ein Großschadensszenario, bei dem die Katastrophenschutzbehörde tätig wird. Die meisten Brände können im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren abgearbeitet werden. Unabhängig vom rechtlichen Rahmen – Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) oder Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) – kann es erforderlich sein, spezielle Technik oder Transportkapazitäten der örtlichen Landwirtschaft einzusetzen. Entsprechende Befugnisse (Heranziehung Dritter) sind sowohl im Artikel 23 BayFwG als auch im Artikel 9 BayKSG geregelt. Sobald die Einsatzleitung jemanden zum Dienst heranzieht, so besteht ein entsprechender Schutz des Eingesetzten.

Um hier auf entsprechende Ressourcen der Landwirtschaft zurückgreifen zu können, ist es unser Ziel, eine Übersicht zu erstellen, in der mögliche Ressourcen aufgeführt sind, die durch die Einsatzleitung angefordert werden können.

In Ihren Bereichen kennen Sie die Betriebe und Landwirte am besten. Aufgrund dessen bitten wir Sie, auf diese zu zugehen und diese zu animieren, sich in die Übersicht einzutragen. Im Bedarfsfall erfolgt dann eine telefonische Kontaktaufnahme, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Um den Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten, wurde ein Online-Formular eingerichtet. Dieses ist unter http://www.landkreis-schweinfurt.de/vegetationsbrand zu erreichen. Die dort angelegten Daten werden intern aufbereitet und sollen dem Landratsamt Schweinfurt, der Kreisbrandinspektion und über die Kreisbrandinspektion auch den örtlichen Feuerwehren als Informationsquelle dienen.
Im beigefügten Flyer ist ein QR-Code zu finden, mit dem direkt auf das Online-Formular zugegriffen werden kann.

Wir möchten Sie bitten, uns bei diesem Anliegen zu unterstützen und auf die örtlichen Betriebe und Landwirte zu zugehen. Parallel wird diese Bitte über die Maschinenringe, die für die unterschiedlichen Teile im Landkreis zuständig sind, weitergegeben.
Wir möchten uns an dieser Stelle bereits im Voraus recht herzlich für Ihre Mithilfe bedanken und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Arbeitsbereich Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen, Herrn Florian Zippel (florian.zippel@lrasw.de, 09721/55-522) oder Herrn Holger Strunk (holger.strunk@lrasw.de, 09721/55-346).

Flyer: Vegetationsbrände bekämpfen

 

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