Gemeinde Schonungen wendet sich an Kommunalaufsicht, Regierung und Ministerium im Zusammenhang mit der Kalkulation von kostendeckenden Friedhofsgebühren

 

Das Thema Friedhofsgebühren sorgt derzeit in vielen Städten und Gemeinden für erheblichen Beratungs- und Diskussionsbedarf. In vielen Kommunen werden die Gebühren deutlich erhöht und angepasst. Wie der Tageszeitung entnommen werden konnte, haben gleich mehrere Gemeinden die Gebühren um ein vielfaches erhöhen müssen, weitere Städte und Gemeinden werden hier noch folgen.

Den Ratsgremien bleibt dabei keine Wahl, weil der Freistaat Bayern per Gesetz vorschreibt, das Friedhofsgebühren kostendeckend zu kalkulieren sind. Daran geknüpft sind oft erhebliche Zuschüsse und Förderungen, die nur gewährt werden, wenn entsprechende Vorgaben erfüllt werden.

In all‘ den Jahren wurde auch in Schonungen eine erhebliche Kostenunterdeckung im Friedhofswesen durch die Staatliche Kommunalaufsicht festgestellt bzw. angemahnt. Auch die Regierung von Unterfranken wie auch der Prüfungsverband schlossen sich der Rechtsauffassung an. Nachfragen bei den kommunalen Spitzenverbänden wie dem Gemeinde- und Städtetag ergaben, dass die Kommune aufgrund der aktuellen Gesetzeslage verpflichtet sei, kostendeckende Friedhofsgebühen zu vereinnahmen.

Um wie vorgeschrieben eine Kostendeckung zu erreichen, wurden die Friedhofsgebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband neu kalkuliert. In Schonungen lag die durchschnittliche Kostenunterdeckung pro Jahr und für alle 10 Friedhöfe bei 160.000 Euro bis 180.000 Euro. Das Thema Friedhofsgebühren und die Notwendigkeit zur Kostendeckung wurde in den vergangenen Jahren in den Bürgerversammlung immer wieder dargestellt.

In den vergangenen Jahren hat Schonungen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen von weit über 20 Mio. Euro bekommen. Keine andere Kommune im Landkreis Schweinfurt konnte annähernd so viele Fördergelder vereinnahmen, wie Schonungen. Es wäre fahrlässig, diese erheblichen Gelder zu verlieren oder aufs Spiel zu setzen, nur weil mit Rücksicht auf günstige bzw. moderate Friedhofsgebühren den Gesetzen des Freistaats  bzw. den Auflagen nicht Folge geleistet wird. Der monetäre Verlust für alle Bürgerinnen und Bürger wäre ein Vielfaches.

Dank der Bedarfszuweisungen- und Stabilisierungshilfen konnte die Verschuldung nahezu halbiert werden. Noch vor wenigen Jahren konnte Schonungen keinerlei Rücklagen vorweisen: Jetzt übersteigt das Rücklagenpolster von mehreren Millionen Euro deutlich die Verschuldung. Gleichzeitig konnten in den vergangenen Jahren Rekordinvestitionen in die Infrastruktur geleistet werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugute kommen.

Die Kostendeckung der Friedhofsgebühren war eine letzte offene Auflage im Zusammenhang mit den gewährten Fördermitteln, die das Ratsgremium mit seiner Entscheidung nun nachgekommen ist.

Es ist Tatsache, dass das Friedhofswesen und der Betrieb in einer Flächengemeinde mit vielen Ortsteilen deutlich kostenintensiver ist, als in einer Einheitsgemeinde mit einem zentralen Ort bzw. einiger weniger Ortsteile. Da kommt es zwangsläufig zwischen den Kommunen zu deutlichen Unterschieden bei den Gebühren, für die sich der Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung rechtfertigen müssen, obwohl sie nur die Gesetzeslage zur Umsetzung bringen.

Viele Bürgerinnen und Bürger kennen die gesetzlichen Vorgaben nicht und können auch die Hintergründe bzw. Zusammenhänge nicht einordnen, die es im Zusammenhang mit Millionen von Zuschüssen und Fördergelder für Schonungen zu beachten gilt. Die Gemeinde sah sich in den vergangenen Monaten ungerechtfertigter Kritik ausgesetzt, da lediglich die geltende Gesetzeslage zur Umsetzung gebracht wurde und damit Millionengelder für Schonungen und damit für die Bevölkerung gesichert wurden. An vielen Stellen leistete die Gemeinde Aufklärungsarbeit und stand für jede Frage und jedes Gespräch Rede und Antwort.

Diese gewährten Finanzmittel werden die Bürgerinnen und Bürger noch auf viele Jahre deutlich entlasten. Wie Bürgermeister und Gemeinderat, haben allerdings auch die Bürger erkannt, dass es da zu einer Schieflage bzw. Gerechtigkeitslücke im Zusammenhang mit den Friedhofsgebühren kommt, weil die Bewohner von Flächengemeinden hier klar benachteiligt sind.

Die Gemeinde Schonungen ist sehr dankbar für die gesammelten Unterschriften, denn sie verleiht der Forderung nach einer Gesetzesänderung bzw. bayernweiten Neuregelung zur Finanzierung von Friedhöfen mehr Gewicht.

Schonungen sieht sich hier nicht als Adressaten der Unterschriftenaktion und so wurde die Sammlung von Unterschriften über die Kommunalaufsicht und Regierung an das Ministerium weitergereicht.

Mit der Initiative, die sich für die Unterschriftenaktion verantwortlich gezeigt hat, steht die Gemeinde Schonungen im Austausch. Alle ziehen an einem Strang. Gerade in den letzten Wochen und Monaten ist nochmal klar geworden, dass die Entscheidung der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters zur Neukalkulation der Friedfhofsgebühren angesichts des drohenden Verlusts von Millionengeldern alternativlos war.

Hier sind sich alle Ratsmitglieder überparteilich gleichermaßen ihrer Verantwortung bewusst und stehen hier zusammen.

Die Belastung und Erhöhung der Friedhofsgebühren sind nur ein Bruchteil im Vergleich zu den Millionensummen, die die Gemeinde Schonungen erhält. Andererseits können sich Hinterbliebene gerne an die Gemeinde wenden, wenn es um die Finanzierung bzw. Abwicklung der Kosten der Beisetzung geht.

Im Zusammenhang mit den Friedhofsgebühren hat sich Bürgermeister Stefan Rottmann mit folgendem Schreiben an das Finanzministerium bzw. die kommunale Rechtsaufsicht und Regierung von Unterfranken gewandt. Das Schreiben wurde mit den Stellv. Bürgermeistern und in der Verwaltung abgestimmt, aber auch dem Gemeinderat vorgelegt:

Kostendeckende Friedhofsgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten beiden Jahren haben wir uns im Ratsgremium sehr intensiv mit den Friedhofsgebühren der Gemeinde Schonungen auseinandergesetzt.

Die Anpassung der Gebühren war einer der letzten verbliebenen Auflagen im Zusammenhang mit der Gewährung von Stabilisierungshilfen.

Im Bescheid zur Gewährung von Stabilisierungshilfe aus dem Jahr 2018 heißt es, dass die Einnahmemöglichkeiten im Bereich des Bestattungswesen auszuschöpfen sind und möglichst kostendeckende Gebühren festzusetzen sind.

Schonungen hat schließlich auf Beschluss des Gemeinderats den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Kalkulation der Gebührensätze beauftragt. Weil sich die Bestattungskultur im Wandel befindet, hat die Gemeinde parallel dazu unter Beteiligung der Bürgerschaft die Entwicklung von Friedhofskonzepten weiter vorangetrieben. Dabei ist zu Tage getreten, dass in mehreren Friedhöfen enormer Sanierungsbedarf besteht.

Ende 2021 lagen schließlich die Ergebnisse der Kalkulation durch den Prüfungsverband auf dem Tisch. Die Preissprünge betrugen bei einigen Bestattungsformen teilweise mehrere hundert Prozent.

Die Struktur unserer Flächengemeinde und damit der Betrieb von 10 Friedhöfen schlagen hier voll zu Buche. Wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht, sind aber der Auflage aus dem Bescheid der Stabilisierungshilfe nachgekommen in dem wir die kalkulierten Gebührensätze eins zu eins übernommen haben.

Natürlich ist bei der Entscheidung auch die Angst mitgeschwungen, die für uns so wichtige und notwendige Stabilisierungshilfe zu verlieren.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick:

In Folge der Altlast-Katastrophe kam die Gemeinde Schonungen in schwere finanzielle Turbulenzen. Das ging so weit, dass Pflichtaufgaben nicht mehr bewältigt, die Zahlung der Kreisumlage zeitweise aufgeschoben werden musste und keine Kreditermächtigungen seitens der Kommunalaufsicht mehr in Aussicht gestellt werden konnte.

Daraufhin hat das Ratsgremium die Notbremse gezogen und sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf den Prüfstand gestellt. Es wurde ein umfassendes Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt, das mit vielen harten Einschnitten und Überzeugungsarbeit verbunden war. Keine Stellschraube wurde dabei ausgelassen. Noch heute hat Schonungen einen der höchsten Grundsteuersätze in Bayern. Die Mieten und Pachten gemeindeeigener Immobilien wurden deutlich erhöht, freiwillige Leistungen spürbar reduziert, Kanalbeiträge eingehoben und zuletzt auch ein Personal-Organisationsgutachten durchgeführt.

Auch die Bürgerinnen und Bürger haben die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung erkannt und Ihren Anteil dazu beigetragen, dass die Gemeinde heute wichtige Projekte wie den Grundschulneubau stemmen kann.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir ohne die Stabilisierungshilfen nicht auf die Beine gekommen wären. Zu groß ist im Gemeinderat nun die Sorge, dass wir diese wichtige Unterstützung verlieren und dann notwendige Infrastruktur-, Schul- und Kindergartenprojekte nicht mehr leisten können.

Und so hat sich der Gemeinderat durchgerungen auch noch der letzten verbliebenen Auflage aus dem Stabilisierungshilfe-Bescheid nachzukommen und hat die Friedhofsgebühren gemäß der Kalkulation des Bayerischen Prüfungsverband angehoben.

Die Erhöhung hat in der Bevölkerung nun zu erheblichen Unfrieden geführt. Bürgermeister und Gemeinderäte werden von Bürgern teilweise sehr emotional angegangen. Das Kostendeckungsprinzip bei Friedhöfen wird von den Bürgern offen in Frage gestellt. Es gibt vor allem auch einige Hinterbliebene, denen die Erhöhung sehr nah geht, weil sie die Gräber für ihre Angehörigen aus finanziellen Gründen nicht verlängern können bzw. wollen.

Die Bürger verweisen darüber hinaus auch noch auf gestiegene Energie- und Heizkosten bzw. die allgemeine Inflation und erhöhten Lebenshaltungskosten.

Der Protest mündete schließlich in eine Unterschriftenaktion, die insgesamt etwa 600 Befürworter gefunden hat. In einem Anschreiben wurde der Unmut deutlich zum Ausdruck gebracht und auf die Friedhofsgebühren anderer benachbarter Gemeinden verwiesen. Allerdings haben diese Vergleichs-Kommunen alle samt nur 1-2 Ortsteile, sodass die Kostenstruktur eine andere ist. Trotzdem drängen die Bürger auf Gleichbehandlung und gleichwertige Lebensverhältnisse, die wir allerdings mit der Auflage der „Kostendeckung“ nicht bieten können.

Das Anschreiben, der Vergleich der Gebührensätze und die Unterschriften legen wir diesem Schreiben bei.

Natürlich haben wir auch das Gespräch mit dem Prüfungsverband gesucht und die Zahlen hinterfragt. Dabei hat sich einmal mehr herausgesellt, dass die ungünstige Struktur von ortsteileigenen Friedhöfen zu enormen Kosten und damit Ansätzen in der Kalkulation führt. Besonders die Unterhaltskosten der Aussegnungshallen schlagen sich hier nieder.

In dem Zusammenhang ein kleines Rechenbeispiel:

Eine Aussegnungshalle in einem unserer kleinen Ortsteile ist stark sanierungsbedürftig. Wenn man von Neubau- bzw. Sanierungskosten von 300.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgehen würde, ohne das weitere Investitionen an dem Gebäude getätigt werden, liegen die Anschaffungskosten bei 6.000 Euro im Jahr. Im Mittel haben wir in diesem Ortsteil dort 3-4 Bestattungen im Jahr. Würde man diese Kosten unmittelbar auf die jeweilige Bestattung umlegen, hätte man einen Anteil von 1.500 Euro nur für die Nutzung der Aussegnungshalle, ohne Versicherung, Strom und sonstiger Betriebskosten.

Uns ist bewusst, das dieses Beispiel natürlich sehr einfach gehalten ist. Aber es zeigt deutlich, in welchem Dilemma wir stecken. Mit verhältnismäßig erhöhten Gebührensätzen ist nicht annähernd eine Kostendeckung zu erreichen.

Diese Kostendeckung führt zu einer besonderen Härte und Ungleichbehandlung der Hinterbliebenen, nimmt man Bezugsfälle aus anderen Gemeinden her.

Einerseits wollen wir nicht Gefahr laufen die für uns so notwendige Stabiliserungshilfe zu verlieren, andererseits wollen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig belasten.

Nun wissen wir uns nicht anders zu helfen, Sie als Aufsichtsbehörde um Rat bzw. Unterstützung zu fragen.

Können wir hier bei den Friedhofsgebühren Zugeständnisse machen? Bzw. wenn ja, in welchem Rahmen wäre es vertretbar, ohne dass der Gemeinde hierdurch größere Nachteile daraus erwachsen?

Die Verunsicherung im Gemeinderat ist sehr groß und es wird von Bürgermeister bzw. Verwaltung eine verbindliche Aussage bzw. Antwort gewünscht. Wir haben in den letzten Monaten einige große Bauprojekte angestoßen (Neubau der Grundschule, Neubau von Feuerwehrhäusern…), die nun durchgeführt und abfinanziert werden müssen. Es wäre fatal, wenn durch unüberlegte Entscheidungen des Ratsgremiums dann die Stabilisierungshilfe verloren gehen würde.

Deswegen haben wir uns entschieden, uns mit diesem Schreiben an Sie zu wenden.

Für Ihre Unterstützung und für Ihre Rückmeldung schon heute ein herzliches Dankeschön!

Freundliche Grüße

 

Stefan Rottmann, 1. Bürgermeister

 

Foto: In diesem Jahr wurden in weiten Teilen des Friedhofs in Forst die Wege saniert und neu gepflastert. Weitere Investitionen sind in anderen Friedhöfen der Großgemeinde geplant.

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