Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt (Geflügelpest)

Das Landratsamt Schweinfurt hat zum 24.11.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) im Landkreis Schweinfurt. (Az. 32-565/2410-2022/497)

Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.

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