Sie erhalten im Bürgerbüro einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Davon befreit werden, können Empfänger
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Nachweis über das Vorliegen einer Befreiungsvoraussetzung zu erbringen:
Fügen Sie eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde“ (Drittbescheinigung) bei
Oder
Fragen Sie Ihre Behörde, ob diese unten rechts auf dem Antragsformular bestätigt, dass der Bewilligungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original vorgelegen hat. Fügen Sie dann nur eine einfach Kopie des Nachweises bei
Oder
legen Sie dem Antrag eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises mit RF-Merkzeichen bei.
Beglaubigen können die ausstellenden Behörden des Bewilligungsbescheids und die Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen (z. B. Agenturen für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen).