In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Es wird dabei zwischen Jugend- und Erwachsenen-Schöffen unterschieden. Jugendschöffinnen und –schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Daher sollten sie hierfür Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Sie können entscheiden, ob sie sich für Strafsachen gegen Erwachsene oder Jugendliche bewerben wollen.

Hierzu ist eine Bewerbung zur Aufnahme in die jeweilige Liste notwendig. Bei Interesse zur Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen (Herr Schlegel, tel. 09721/7570-120 oder ordnungsamt@schonungen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur mit einem zugelassenen Bewerbungsformular, bis spätestens zum 31.03.2023, erfolgen können. Dies kann über das Ordnungsamt bzw. hier im Downloadbereich bezogen werden. Bitte ausfüllen und danach ausdrucken und mit Unterschrift uns zukommen lassen. Die Bekanntmachungen zur Schöffenwahl bzw. Jugendschöffenwahl (s. Anhang) im Bayerisches Ministerialblatt sind ebenfalls im Downloadbereich zu finden.

Weitere Informationen sind zudem unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ einsehbar.

Ihr Ordnungsamt

Bekanntmachungen:
Schöffenbekanntmachung

Jugendschöffenbekanntmachung

 

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